Künstliche Intelligenz Ki Neuronales Netz

EU-Mustervertragsklauseln für KI als Pilotprojekt für die Beschaffung von KI

In einem Projekt wurden Mustervertragsklauseln vorgestellt: Diese EU-Mustervertragsklauseln für KI wurden entworfen und von Experten begutachtet. Sie richten sich an öffentliche Einrichtungen, die ein KI-System von einem externen Anbieter erwerben möchten. Es gibt eine Version für risikoreiche KI-Systeme, die den in Artikel 6 des vorgeschlagenen KI-Gesetzes definierten „risikoreichen“ Systemen entspricht, und eine Version für nicht risikoreiche KI-Systeme.

Die Klauseln sind spezifisch für KI-Systeme und decken Aspekte des vorgeschlagenen KI-Gesetzes ab, ohne andere relevante Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung einzubeziehen. Sie sind nicht als vollständige vertragliche Vereinbarung gedacht, sondern müssen an den jeweiligen Kontext angepasst werden. Die Klauseln sind in alle EU-Sprachen übersetzt und werden durch einen erläuternden Vermerk ergänzt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.