Wesentliche Veränderungen an Maschinen unter der neuen EU-Maschinenverordnung

Die Frage, welche Änderungen an Maschinen nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme zulässig sind, ohne dass die Maschine als „neu“ eingestuft wird, ist seit jeher ein zentraler Diskussionspunkt im Maschinenrecht. Die neue EU-Maschinenverordnung (EU 2023/1230) bringt hierzu wichtige Klarstellungen.

Die Problematik der „Neuen Maschine“

Im Kontext der Maschinenverordnung entsteht eine „neue Maschine“, wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen werden. Dies hat weitreichende Konsequenzen, denn eine als neu klassifizierte Maschine muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, was sowohl für Hersteller als auch für Betreiber von Bedeutung ist.

Was sagt die EU-Maschinenverordnung?

Gemäß der neuen EU-Maschinenverordnung müssen Wirtschaftsakteure, die „wesentliche Modifikationen“ an einer Maschine vornehmen, gemäß Artikel 14 des Entwurfs die Herstellerpflichten übernehmen. Dies bedeutet, dass solche Änderungen die Maschine in den Zustand einer „neuen“ Maschine überführen können, was wiederum eine neue Konformitätsbewertung nach sich zieht.


Definition von „Wesentlichen Modifikationen“

Wesentliche Modifikationen sind Änderungen, die das grundlegende Funktionieren, die Sicherheit, die Bestimmung oder die Konformität mit den geltenden Normen der Maschine beeinflussen. Beispiele hierfür könnten die Integration neuer Technologien oder wesentliche Änderungen der Steuerungssysteme sein.

Konsequenzen für die Praxis

Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, die Änderungen an Maschinen vornehmen, sorgfältig bewerten müssen, ob diese Änderungen als „wesentlich“ gelten. Ist dies der Fall, müssen sie die vollständigen Herstellerpflichten, einschließlich aller notwendigen Konformitätsbewertungsverfahren, übernehmen.

Ausblick

Die neue EU-Maschinenverordnung bringt eine dringend benötigte Klarheit in einem komplexen Rechtsbereich. Unternehmen, die Maschinen modifizieren, müssen sich dieser neuen Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten. Dies schließt eine genaue Prüfung aller Modifikationen ein, um festzustellen, ob sie unter die Kategorie der „wesentlichen Änderungen“ fallen.

Schlussfolgerung

Die Einhaltung der EU-Maschinenverordnung ist entscheidend, um die Sicherheit und Compliance in der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Maschinenproduktion zu gewährleisten. Unternehmen müssen nun umso genauer die Art und das Ausmaß der von ihnen vorgenommenen Änderungen bewerten, um den Status ihrer Maschinen korrekt zu bestimmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.