Uno Cybercrime Technologie Welt

UN-Resolution zu Künstlicher Intelligenz

Globale Einigung zu KI-Regulierungen: Die Vereinten Nationen haben am 21.03.2024 in einer Resolution bahnbrechende Regelungen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Die Resolution „Seizing the opportunities of safe, secure and trustworthy artificial intelligence systems for sustainable development“ (A/78/L.49) stellt einen Meilenstein in der globalen Regulierung von KI dar und zielt darauf ab, die positiven Potenziale der KI für nachhaltige Entwicklung zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.

Übersicht zu den Regelungs-Inhalten

Die Resolution bekräftigt die Bedeutung des Schutzes von Menschenrechten und Grundfreiheiten im Zusammenhang mit KI-Systemen und betont die Notwendigkeit sicherer, sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme:

The Assembly called on all Member States and stakeholders “to refrain from or cease the use of artificial intelligence systems that are impossible to operate in compliance with international human rights law or that pose undue risks to the enjoyment of human rights.”

“The same rights that people have offline must also be protected online, including throughout the life cycle of artificial intelligence systems,” it affirmed.

The Assembly also urged all States, the private sector, civil society, research organizations and the media, to develop and support regulatory and governance approaches and frameworks related to safe, secure and trustworthy use of AI.

Quelle: https://news.un.org/en/story/2024/03/1147831

Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Frieden, der Überwindung digitaler Kluften und dem Schutz der Menschenrechte.

Die Resolution erkennt an, dass eine unsachgemäße oder böswillige Gestaltung und Nutzung von KI-Systemen die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung behindern und zur Verbreitung von Diskriminierung und Vorurteilen beitragen können.

Die wichtigsten Aspekte der Resolution umfassen folgende Punkte:

  1. Förderung sicherer KI-Systeme: Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten und Stakeholder auf, sichere, sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern, die die Erreichung aller 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen und gleichzeitig die digitale Kluft überbrücken.
  2. Schutz der Menschenrechte: Es wird betont, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten während des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen zu respektieren, zu schützen und zu fördern sind.
  3. Globale Zusammenarbeit: Die Resolution ermutigt zu internationaler Zusammenarbeit und zum Austausch von Best Practices, um globale Standards für die sichere Nutzung von KI zu entwickeln.
  4. Unterstützung für Entwicklungsländer: Es wird die Dringlichkeit betont, Entwicklungsländern technische und finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um ihnen den Zugang zu und die Nutzung von KI-Technologien zu erleichtern.
  5. Datenschutz und Transparenz: Die Resolution betont die Wichtigkeit von Datenschutz und Transparenz in der Entwicklung und im Einsatz von KI-Systemen.
  6. Nachhaltige Entwicklung und Gerechtigkeit: Die Resolution unterstreicht die Notwendigkeit, KI für nachhaltige Entwicklung zu nutzen und dabei sicherzustellen, dass alle Länder und Gemeinschaften von den Vorteilen der KI profitieren können.

Fazit: KI als Instrument für nachhaltige Entwicklung

Die Resolution der Vereinten Nationen markiert einen wichtigen Schritt in der globalen Governance von KI. Sie bietet eine Grundlage für den Einsatz von KI als Instrument zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, Frieden und Menschenrechte, während sie gleichzeitig dazu beiträgt, Risiken und Missbrauch zu minimieren.

Es ist von herausragender Bedeutung, dass Staaten und Stakeholder weltweit zusammenarbeiten, um diese Ziele zu erreichen und sicherzustellen, dass KI zum Wohle aller eingesetzt wird. Auch wenn sie keine unmittelbaren Auswirkungen haben wird, dürfte sie die weltweite Gesetzgebung beeinflussen – ebenso wie weitere Schritte der UN.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht) (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.