So genannte Bitcoin-Automaten sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig: Der Betrieb von Krypto-Geldautomaten in Deutschland bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der BaFin, wie diese in ihrem Jahresbericht 2020 nochmals hervorhebt. Nach Angaben der BaFin stellen wohl manche Anbieter solche Automaten ohne eine derartige Lizenz auf. Die BaFin geht – schon allein unter dem Gesichtspunkt möglicher Geldwäsche – verstärkt gegen die betreffenden Betreiber vor. Dabei nutzen laut BaFin Kriminelle Bitcoin-Geldautomaten dazu, um Gewinne aus Straftaten zu anonymisieren
- Entwicklung der Robotik weltweit - November 22, 2024
- Zukunft der Robotik: Einfluss des Data Act auf Innovation und rechtliche Rahmenbedingungen - Oktober 4, 2024
- Allgemeine Überlegungen zu Robotern: Definitionen, Bewusstsein und Asimovs Gesetze - August 18, 2024