Bitcoin-Automaten zulässig aber erlaubnispflichtig

So genannte Bitcoin-Automaten sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig: Der Betrieb von Krypto-Geldautomaten in Deutschland bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der BaFin, wie diese in ihrem Jahresbericht 2020 nochmals hervorhebt. Nach Angaben der BaFin stellen wohl manche Anbieter solche Automaten ohne eine derartige Lizenz auf. Die BaFin geht – schon allein unter dem Gesichtspunkt möglicher Geldwäsche – verstärkt gegen die betreffenden Betreiber vor. Dabei nutzen laut BaFin Kriminelle Bitcoin-Geldautomaten dazu, um Gewinne aus Straftaten zu anonymisieren

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht) (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.