Asimov und die Wissensgesellschaft

Unsere Gesellschaft ändert sich in der Art, wie wir mit Wissen umgehen: Die Anfänge einer neuen Zeit zeigten sich mit Google und Wikipedia, die zu ersten Umbrüchen führten, wie etwa dem Aussterben gedruckter Lexika. Damals noch versuchte sich die alte Art zu denken auf ihre hergebrachte Art zu schützen: Man verbot Handys und später Smartphones im Prüfungsumfeld und schon war alles, wie man es kannte. Jedenfalls in Prüfungssituationen.

Irgendwann war zu bemerken, dass – zumindest subjektiv wahrgenommen – immer mehr Menschen immer weniger Präsenzwissen vorgehalten haben, sogar diskutiert haben, warum es gar nicht klug wäre, den Kopf mit Dingen zu belasten, die man ja jederzeit im Internet suchen kann. Doch die Entwicklung ging immer weiter, zielgerichtet zu dem, was wir heute generative KI nennen (und was sicherlich nur ein Pixel in einem Bild ist, das sich uns erst in einigen Jahren in seiner Dimension erschließen wird) – und die Frage ist, was dies mit unserer Gesellschaft macht. Eine gewisse kritische Haltung darf dabei gezeigt werden. Ein Kommentar mit Anregungen zur Reflexion, dazu gibt es auch ein LinkedIn-Posting von mir.

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Ethik und KI

Im Folgenden möchte ich kurz das Kapitel „Approaches to Ethical AI“ aus dem Open-Access-Buch „Introduction to Digital Humanism“ von Erich Prem vorstellen. Das lesenswerte Kapitel bietet eine umfassende Analyse ethischer Fragestellungen in Bezug auf Künstliche Intelligenz (KI) und legt dar, wie diese Herausforderungen im Rahmen ethischer Rahmenwerke und Leitlinien angegangen werden.

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Rechtliche Herausforderungen durch künstliche Intelligenz

Die rechtlichen Herausforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) sind vielfältig und betreffen nahezu alle Rechtsgebiete. Sie umfassen sowohl rechtsgebietsspezifische Fragen als auch Probleme, die durch den Einsatz von KI in verschiedenen Lebensbereichen entstehen können.

Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wie das Rechtssystem auf die durch KI verursachten Veränderungen der Lebenswelt reagieren kann und soll. Dabei lassen sich drei grundsätzlich unterschiedliche Konstellationen unterscheiden: (1) die Anwendung bestehender Rechtsnormen auf neue Sachverhalte, (2) die notwendige Fortentwicklung bestehender Rechtsnormen und (3) die Notwendigkeit rechtspolitischer Veränderungen, wenn eine Fortentwicklung des geltenden Rechts nicht ausreicht.

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KI-Textgeneratoren als Dual-Use-Technologie?

In der Studie „Dual-use implications of AI text generation“ von Julian J. Koplin wird das Konzept von KI-Textgeneratoren als Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use) ausführlich beleuchtet.

Der Autor argumentiert, dass KI-Textgeneratoren sowohl legitime Vorteile als auch potenziell gravierende Missbrauchsmöglichkeiten bieten, wie die Automatisierung der Erzeugung überzeugender Fake News oder die Flutung von Social-Media-Plattformen mit maschinengenerierter Desinformation.

Der Artikel stellt die interessante These auf, dass KI-Textgeneratoren als eine Dual-Use-Technologie konzeptualisiert werden sollten, zieht Lehren aus früheren Debatten über Dual-Use-Forschung in den Lebenswissenschaften und ruft zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Ethikern und der Machine-Learning-Community auf, um die Dual-Use-Implikationen von KI-Sprachmodellen zu adressieren.

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Nach Ansicht des Gerichtshofs erfordert die Achtung der Grundrechte eine Beschränkung der in der PNR-Richtlinie vorgesehenen Befugnisse auf das absolut Notwendige

Besteht keine reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohung eines Mitgliedstaats, steht das
Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die eine Übermittlung und Verarbeitung von PNR-Daten
bei EU-Flügen sowie bei Beförderungen mit anderen Mitteln innerhalb der Union vorsehen, so der EUGH (C-817/19).

Die PNR-Richtlinie schreibt zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität die systematische Verarbeitung einer großen Zahl von PNR-Daten (Passager Name Record) der Fluggäste von Flügen zwischen der Union und Drittstaaten (Drittstaatsflüge) bei der Einreise in die bzw. der Ausreise aus der Union vor. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten diese Richtlinie nach ihrem Art. 2 auch auf Flüge innerhalb der Union (EU-Flüge) anwenden.

Hinweis: Die Entscheidung ist ein Meilenstein in der Bewertung der Zulässigkeit von KI-Lösungen speziell mit Blick auf Ethik und Diskriminierung!

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KI: Zuverlässigkeit ist als Begriff besser als Vertrauenswürdigkeit!

In der Studie „In AI We Trust: Ethics, Artificial Intelligence, and Reliability“ von Mark Ryan wird die wichtige Frage der Vertrauenswürdigkeit und Ethik in Bezug auf Künstliche Intelligenz (KI) untersucht.

Ryan hebt hervor, dass eines der Hauptprobleme bei der Bewertung von KI die Tendenz ist, ihr menschliche Eigenschaften zuzuschreiben. Dies wird besonders problematisch, wenn wir menschliche moralische Aktivitäten auf KI übertragen, wie beispielsweise die Idee, dass wir KI vertrauen sollten. Ryan argumentiert, dass KI nicht als vertrauenswürdig im Sinne der gängigen Definitionen von Vertrauen angesehen werden kann, da sie keine emotionalen Zustände besitzt und nicht für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden kann – Voraussetzungen für die affektiven und normativen Ansichten von Vertrauen.

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