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KI-Konvention des Europarats

Die rasanten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz (KI) haben nicht nur technologische Fortschritte, sondern auch zahlreiche rechtliche und ethische Herausforderungen mit sich gebracht. Vor diesem Hintergrund hat der Europarat die „Council of Europe Framework Convention on Artificial Intelligence and Human Rights, Democracy and the Rule of Law“ verabschiedet.

Diese Konvention zielt darauf ab, die Aktivitäten im Lebenszyklus von KI-Systemen in Einklang mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu bringen. In diesem Beitrag wird die KI-Konvention des Europarats detailliert vorgestellt und ihre Bedeutung für den Schutz der Grundrechte und die Förderung verantwortungsvoller Innovation erläutert.

Hintergrund der KI-Konvention

Am 17. Mai 2024 verabschiedete der Europarat die KI-Konvention (CM(2024)52-final), die als umfassender rechtlicher Rahmen für die Regulierung von KI-Systemen dient. Die Konvention wurde von den Mitgliedstaaten des Europarats sowie weiteren Unterzeichnern angenommen und stellt sicher, dass KI-Systeme im Einklang mit den fundamentalen Werten der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit entwickelt und eingesetzt werden.

Die Konvention erkennt die Chancen an, die KI-Systeme für das menschliche Wohlergehen, die nachhaltige Entwicklung und die Förderung von Gleichstellung und Gerechtigkeit bieten. Gleichzeitig warnt sie vor den Risiken und potenziellen negativen Auswirkungen, die von KI-Systemen ausgehen können, wie etwa Diskriminierung, Verletzung der Privatsphäre und Missbrauch für repressive Zwecke.


Wichtige Bestimmungen der KI-Konvention

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 – Ziel und Zweck:
Die Konvention zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Lebenszyklus von KI-Systemen vollständig mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehen. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, entsprechende gesetzgeberische, administrative oder andere Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 2 – Definition von KI-Systemen:
Ein KI-System wird als maschinenbasiertes System definiert, das auf Grundlage von Eingaben Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen generiert, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Diese Systeme variieren in ihrem Autonomiegrad und ihrer Anpassungsfähigkeit nach der Bereitstellung.

Schutz der Menschenrechte und der demokratischen Prozesse

Artikel 4 – Schutz der Menschenrechte:
Jeder Staat muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten im Lebenszyklus von KI-Systemen im Einklang mit den Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte stehen.

Artikel 5 – Integrität der demokratischen Prozesse und Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit:
Die Staaten müssen sicherstellen, dass KI-Systeme nicht dazu verwendet werden, die Integrität, Unabhängigkeit und Effektivität demokratischer Institutionen und Prozesse zu untergraben.

Prinzipien für KI-Aktivitäten

Artikel 7 – Menschenwürde und individuelle Autonomie:
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Menschenwürde und die individuelle Autonomie im Zusammenhang mit KI-Systemen zu respektieren.

Artikel 8 – Transparenz und Aufsicht:
Die Konvention fordert angemessene Transparenz- und Aufsichtspflichten für KI-Systeme, um sicherzustellen, dass deren Aktivitäten nachvollziehbar und verantwortbar sind.

Artikel 9 – Rechenschaftspflicht und Verantwortung:
Die Staaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Verantwortlichkeit und Verantwortung für negative Auswirkungen von KI-Systemen auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit übernommen werden.

Gleichheit und Datenschutz

Artikel 10 – Gleichheit und Nichtdiskriminierung:
Die Konvention fordert Maßnahmen zur Sicherstellung der Gleichheit und zur Verhinderung von Diskriminierung im Zusammenhang mit KI-Systemen.

Artikel 11 – Datenschutz und Schutz der Privatsphäre:
Die Staaten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI-Systemen zu gewährleisten.

Risikomanagement und Innovation

Artikel 16 – Rahmen für Risiko- und Auswirkungsmanagement:
Die Konvention fordert die Identifizierung, Bewertung, Prävention und Minderung von Risiken, die von KI-Systemen ausgehen, unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit.

Artikel 13 – Sichere Innovation:
Die Staaten sollen kontrollierte Umgebungen für die Entwicklung, Erprobung und das Testen von KI-Systemen schaffen, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig negative Auswirkungen zu vermeiden.

Bedeutung und Implikationen der KI-Konvention

Die KI-Konvention des Europarats stellt einen wichtigen Schritt zur Regulierung von KI-Systemen dar. Sie schafft einen klaren rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass KI-Technologien im Einklang mit den grundlegenden Werten der Gesellschaft entwickelt und eingesetzt werden. Dies ist besonders wichtig, da KI-Systeme zunehmend in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt werden und dabei sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen.

Die Konvention fördert verantwortungsvolle Innovation und stellt sicher, dass der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen steht. Durch die Festlegung klarer Prinzipien und Anforderungen bietet sie Orientierung für Staaten und Unternehmen, wie sie KI-Systeme ethisch und rechtlich einwandfrei gestalten und einsetzen können.

Fazit

Die „Council of Europe Framework Convention on Artificial Intelligence and Human Rights, Democracy and the Rule of Law“ des Europarats markiert einen Meilenstein in der Regulierung von KI-Systemen. Sie stellt sicher, dass die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien im Einklang mit den grundlegenden Werten der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erfolgt.

Die Konvention bietet einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der den Schutz der Grundrechte fördert und verantwortungsvolle Innovation unterstützt. Sie ist ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung, dass KI-Systeme dem Wohl der Gesellschaft dienen und gleichzeitig ihre potenziellen Risiken minimiert werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.