Rechtliche Herausforderungen durch künstliche Intelligenz

Die rechtlichen Herausforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) sind vielfältig und betreffen nahezu alle Rechtsgebiete. Sie umfassen sowohl rechtsgebietsspezifische Fragen als auch Probleme, die durch den Einsatz von KI in verschiedenen Lebensbereichen entstehen können.

Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, wie das Rechtssystem auf die durch KI verursachten Veränderungen der Lebenswelt reagieren kann und soll. Dabei lassen sich drei grundsätzlich unterschiedliche Konstellationen unterscheiden: (1) die Anwendung bestehender Rechtsnormen auf neue Sachverhalte, (2) die notwendige Fortentwicklung bestehender Rechtsnormen und (3) die Notwendigkeit rechtspolitischer Veränderungen, wenn eine Fortentwicklung des geltenden Rechts nicht ausreicht.

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Data-Sharing und Datenlizenzvertrag: Rechtliche Aspekte der Datennutzung

Data-Sharing und Datenlizenzvertrag: Im digitalen Zeitalter sind Daten das neue Gold. Sie treiben Innovationen voran, ermöglichen fortschrittliche KI-Technologien und sind zentraler Bestandteil vieler Geschäftsmodelle. Doch mit der zunehmenden Bedeutung von Daten wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf einige der wichtigsten rechtlichen Fragen im Kontext der Nutzung von Daten.

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Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit verlangt ein Umdenken

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich der Arbeit von Ermittlern findet längst statt, mal unmittelbar als Modellprojekt, mal mittelbar, wenn Unternehmen von sich aus „intelligent“ nach Inhalten suchen. Die Frage ist, welche Auswirkungen dies auf den prozessualen Umgang haben soll, mit den Ergebnissen, die solche Techniken zutage fördern.

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Strafbarkeit von Botnetzwerk

Strafbarkeit von Botnetzwerk: In einem Beschluss hat sich der Bundesgerichtshof (1 StR 16/15) zur Frage der Strafbarkeit beim Betrieb eines Botnetzwerks geäußert. Die Entscheidung bietet zum einen nochmals vertieften Einblick in die Voraussetzungen des §202a StGB; zum anderen wird nochmals überdeutlich aufgezeigt, mit welchen Schwächen im Bereich des IT-Strafrechts selbst bei Landgerichten zu rechnen ist.

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