FG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden.

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Bitcoin: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Das Finanzgericht Nürnberg (3 V 1239/19) konnte sich zumindest kurz mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen auseinandersetzen, was bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung war. Dabei betont das Gericht zwar, dass die bestehenden steuerlichen Vorschriften ausreichend sein dürften um die Besteuerung von „Geschäftsvorfällen mit einer Kryptowährung“ zu beurteilen. Gleichwohl bleibt man hier skeptisch.

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