KI-Washing

Der Begriff „KI-Washing“ (auch als „AI-Washing“ bekannt) bezeichnet eine Praxis, bei der Unternehmen und Organisationen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Projekte als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnen oder vermarkten, obwohl diese Bezeichnung entweder irreführend oder stark übertrieben ist. Dabei zeigt sich, dass eine handfeste Strafbarkeit bei übertriebener Bewerbung von KI-Produkten im Zuge des KI-Washing im Raum stehen kann.

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Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit verlangt ein Umdenken

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich der Arbeit von Ermittlern findet längst statt, mal unmittelbar als Modellprojekt, mal mittelbar, wenn Unternehmen von sich aus „intelligent“ nach Inhalten suchen. Die Frage ist, welche Auswirkungen dies auf den prozessualen Umgang haben soll, mit den Ergebnissen, die solche Techniken zutage fördern.

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Tücken der Einziehung von Bitcoin

Ein nunmehr bekannt gewordener Fall zeigt, dass all die Diskussionen um die Einziehung von Bitcoin wertlos sind, wenn am Ende halt die dezentrale Idee hinter Kryptowährungen zuschlägt: Die rheinland-pfälzische Justiz hatte eine Bitcoinwallet mit 757 Bitcoins „beschlagnahmt“, konnte diese aber nie verwerten – denn man hatte keinen Zugriff auf die Passwortgeschützte Wallet. Ein Problem, dass die Justiz in zahlreichen Fällen plagt.

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Künstliche Intelligenz im Rahmen von Ermittlungsarbeit

Im August 2019 startete ein Programm zur Nutzung künstlicher Intelligenz in NRW. Ziel der Forschungszusammenarbeit, an der neben Wissenschaftlern (unter anderem der Universität des Saarlandes, und der LYTiQ GmbH sowie dem Deutschen EDV Ge-richtstag e. V.) auch Microsoft beteiligt ist, soll sein, die Erkennung und Auswertung von kinderpornographischem Bildmaterial deutlich zu beschleunigen.

Hintergrund ist, dass die Auswertung von beschlagnahmten Datenträgern extrem zeitintensiv ist, teilweise bereits – auch in von mir geführten Verfahren – abgebrochen wird weil man gar nicht alles auswerten kann und die automatisierte Auswertung bestenfalls ein Ansatzpunkt ist. Ein neuronales Netzwerk, das mit entsprechenden Daten trainiert wurde, dürfte hier brauchbare Ergebnisse in einem Bruchteil der Zeit bringen; allerdings dürfte die Arbeit für Strafverteidiger & Gerichte hier erst Recht die Kontrolle der gelieferten Ergebnisse sein, die für das Verfahren erst einmal in nicht weiter verifizierten Listen erstellt werden dürften.

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