Einziehung von Festplatte

Die Einziehung von Festplatten ist ein Dauerbrenner im Bereich des Cybercrime. Ich konnte nun endlich im Rahmen einer Revision beim Bundesgerichtshof (2 StR 461/20) eine Auseinandersetzung mit der letzten Rechtsprechung des 6. Senats herbeiführen – wo man bestätigte dass für die Einziehung ausreichend ist, dass die Möglichkeit dauerhafter Löschung nicht ersichtlich ist.

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Künstliche Intelligenz im Rahmen von Ermittlungsarbeit

Im August 2019 startete ein Programm zur Nutzung künstlicher Intelligenz in NRW. Ziel der Forschungszusammenarbeit, an der neben Wissenschaftlern (unter anderem der Universität des Saarlandes, und der LYTiQ GmbH sowie dem Deutschen EDV Ge-richtstag e. V.) auch Microsoft beteiligt ist, soll sein, die Erkennung und Auswertung von kinderpornographischem Bildmaterial deutlich zu beschleunigen.

Hintergrund ist, dass die Auswertung von beschlagnahmten Datenträgern extrem zeitintensiv ist, teilweise bereits – auch in von mir geführten Verfahren – abgebrochen wird weil man gar nicht alles auswerten kann und die automatisierte Auswertung bestenfalls ein Ansatzpunkt ist. Ein neuronales Netzwerk, das mit entsprechenden Daten trainiert wurde, dürfte hier brauchbare Ergebnisse in einem Bruchteil der Zeit bringen; allerdings dürfte die Arbeit für Strafverteidiger & Gerichte hier erst Recht die Kontrolle der gelieferten Ergebnisse sein, die für das Verfahren erst einmal in nicht weiter verifizierten Listen erstellt werden dürften.

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Notveräußerung von Bitcoins im Jahr 2018

Bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern habe ich eine Pressemitteilung zur Notveräußerung von Bitcoins gefunden. Die Mitteilung ist hinsichtlich des Vorgehens interessant, daher übernehme ich sie im Folgenden.

Rechtlich ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Notveräußerung im Sinne des §111p StPO immer in Betracht kommt, wenn beschlagnahmte Gegenstände einen erheblichen Wertverlust erleiden könnten. Ich kenne dies etwa aus BTM-Verfahren, wo zum Schmuggel genutzte KFZ auf diesem Wege noch vor der Hauptverhandlung veräußert wurden. Im vorliegenden Fall dürfte sich die Notveräußerung als gute Wahl dargestellt haben, wenn man sich vor Augen hält, wie sich der allgemeine Bitcoin-Kurs seit der Veräußerung Anfang 2018 entwickelt hat.

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