Sittenwidrige Investitionen in Kryptowährungen?

In einer beachtlichen Entscheidung vom 21. Dezember 2023, Aktenzeichen 24 U 95/23, hat das Oberlandesgericht Köln sich mit den juristischen Komplikationen rund um Investitionen in Kryptowährungen auseinandergesetzt. Der Fall betraf nicht nur die straf- und zivilrechtliche Beurteilung einer fehlerhaften Anlageberatung, sondern berührte auch tiefgreifende Fragen des Finanzmarktrechts.

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Neue Wege zur Identifizierung von Bitcoin-finanzierten Cyberkriminalitätsnetzwerken

In einer Welt, in der Bitcoin und andere Kryptowährungen zunehmend von Cyberkriminellen für illegale Aktivitäten genutzt werden, ist es entscheidend, wirksame Methoden zur Aufdeckung und Analyse dieser kriminellen Finanznetzwerke zu entwickeln.

Eine spannende Analyse des IMDEA Software Institute, veröffentlicht im Oktober 2022, präsentiert eine innovative Methode namens „Back-and-Forth Exploration“ zur Nachverfolgung von Bitcoin-Transaktionen. Diese Technik ermöglicht es, finanzielle Beziehungen innerhalb von Cyberkriminalitätskampagnen und zu externen Diensten und anderen kriminellen Kampagnen aufzudecken

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Cyberkriminalität in Nordkorea und die Bedrohung der Kryptowährungsindustrie

Nordkorea ist einer der Hauptverantwortlichen für die zunehmende Bedrohung der Cybersicherheit. Spätestens seit dem Angriff auf Sony Pictures im Jahr 2014 wird das Land als wichtiger Cyber-Akteur auf der internationalen Bühne wahrgenommen. Seitdem hat Pjöngjang seine Hackerfähigkeiten genutzt, um internationale Sanktionen zu umgehen und Gelder zu stehlen.

Mit den erbeuteten Geldern konnte Pjöngjang die Entwicklung seines Atom- und Raketenprogramms finanzieren. Nordkorea nutzt Cyberoperationen auch zur (digitalen) Spionage. Die Ziele sind breit gefächert: Sie richten sich unter anderem gegen Universitäten, Menschenrechtsorganisationen und Medienunternehmen, erzeugen Unzufriedenheit oder Misstrauen durch Wahlbetrug und greifen kritische nationale Infrastrukturen an. Die zunehmende Bedeutung Nordkoreas im Bereich Cybercrime und Cybersecurity ist auch der Grund, warum wir hier einen eigenen Blog-Post zu dem Thema pflegen.

Als Beispiel sei hier eine Studie der Insikt Group von Recorded Future aufgegriffen, die ein alarmierendes Bild der nordkoreanischen Cyberkriminalität zeichnet. Diese Aktivitäten, die seit 2017 zugenommen haben, zielen auf die Kryptowährungsindustrie ab und haben es Nordkorea ermöglicht, geschätzte 3 Milliarden Dollar an Kryptowährungen zu stehlen.

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EU regelt Kryptomarkt: MiCA & Transfer von Kryptowährungen

Die EU hat einen wesentlichen Schritt getan zur Regulierung von Kryptowährungen. Entgegen vorschnellen Berichten geht es dabei gerade nicht um das Verbot anonymer Zahlungen, sondern um die Etablierung eines seriösen Kryptomarktes. Auch wenn kurzfristig die Kryptowerte im Schnitt danach wiedermal eingesackt sind, dürfte mittelfristig eine Stabilisierung zu erhoffen sein.

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Strafbarkeit des Betreibens krimineller Darknet-Plattform

Das Betreiben krimineller Plattformen im Internet, auf denen illegale Güter und Dienstleistungen vermarktet werden, ist inzwischen mit dem neu geschaffenen §127 StGB eine Straftat. Der Bundesgerichtshof konnte in der wohl nun ersten Entscheidung zum schlichten Betrieb einer solchen Plattform (also ohne eigene aktive Händlertätigkeit) klarstellen, dass die in §127 StGB vorgesehene Strafbarkeit jedenfalls bei stattfindenden Drogengeschäften unbedeutend sein wird.

Und dass der Betrieb solcher Plattformen ruinös ist.

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FG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden.

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Blockchain: Konsens

Konsens im Rahmen der Blockchain: Ein Basis-Problem beim verteilten Rechnen und bei Multi-Agenten-Systemen stellt die Gesamtzuverlässigkeit des Systems bei Vorhandensein einer Reihe fehlerhafter Prozesse zu erreichen. Hierzu ist die Koordination von Prozessen notwendig, um einen Konsens zu erreichen oder sich auf einen Datenwert zu einigen, der während der Berechnung benötigt wird.

Zu den Anwendungsbeispielen für Konsens gehören die Einigung darüber, welche Transaktionen in welcher Reihenfolge an eine Datenbank übertragen werden sollen, die Replikation von Zustandsautomaten und atomare Übertragungen. Neben dem Anwendungsbereich der Blockchain ist dies etwa wichtig im Bereich Cloud Computing oder Lastausgleich.

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Tücken der Einziehung von Bitcoin

Ein nunmehr bekannt gewordener Fall zeigt, dass all die Diskussionen um die Einziehung von Bitcoin wertlos sind, wenn am Ende halt die dezentrale Idee hinter Kryptowährungen zuschlägt: Die rheinland-pfälzische Justiz hatte eine Bitcoinwallet mit 757 Bitcoins „beschlagnahmt“, konnte diese aber nie verwerten – denn man hatte keinen Zugriff auf die Passwortgeschützte Wallet. Ein Problem, dass die Justiz in zahlreichen Fällen plagt.

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Auszahlung aus Bitcoin-Anlage-Vertrag

Beim Landgericht Münster, 11 O 111/20, ging es um einen Bitcoin-Investment Vertrag und die Frage des Umgangs mit der Auszahlung hieraus. Die Entscheidung befasst sich erstmals und leider viel zu kurz mit den vertraglichen Fragen rund um Bitcoin-Investments.

Dabei ging es um einen einfachen Sachverhalt: Jemand zahlte Geld ein, damit mit diesem Geld Bitcoin-Anteile erworben werden. Das Vertragsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, es war ohne Frist und grundlos jederzeit zum Monatsende kündbar. Ausweislich des Vertrages sollten 10% der Investitionssumme als Berater- und Einrichtungsgebühr nach Erfüllung und Erwirtschaftung einbehalten werden. Außerdem werden bei der Auszahlung weitere 10 % des Auszahlungsbetrages inkl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe erhoben. Nachdem der Kunde 5500 Euro überwiesen hatte, wurde dann ein Betrag in Höhe von 5.000,- € in Bitcoins angelegt, was zum Zeitpunkt der Investition (12.11.2019) 0,688 Bitcoins entsprach. Mit Schreiben vom 23.09.2020 wurde die Kündigung des Vertrages erklärt und nunmehr auf Auszahlung geklagt.

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US-Justizministerium beschlagnahmt Bitcoins mit Milliardenwert

Da lagen 69.396 Bitcoin herum und wurden jahrelang nicht „angefasst“ – plötzlich dann wird es transferiert und sorgt für erhebliches Aufsehen: Steht dahinter ein fast verlorenes Vermögen oder ein Hacker? Tatsächlich war es das Justizministerium, das zuerst die Bitcoins beschlagnahmte und dann kurz danach Klage einreichte um formell die Einziehung durchzuführen.

Dabei zeigt der Fall eine Besonderheit, die einige Zeilen Wert ist.

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