Im Kontext der Richtlinie über die Verarbeitung von Fluggastdaten (PNR-RL bzw. Richtlinie (EU) 2016/681) konnte sich der EuGH erstmals zu den grundrechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von KI durch eine Behörde äußern.
In diesem Zusammenhang warnt der Europäische Gerichtshof (EuGH) davor, dass die Art und Weise, wie künstliche Intelligenz (KI) funktioniert, oft nicht nachvollziehbar ist. Dies kann es schwierig machen, festzustellen, warum ein KI-Programm bestimmte Ergebnisse liefert. In solchen Fällen könnte der Einsatz von KI die Möglichkeit einer Person einschränken, einen wirksamen Rechtsbehelf nach Artikel 47 der Charta einzulegen, insbesondere um geltend zu machen, dass die Ergebnisse nicht diskriminierend sind. Dies steht im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus gemäß der PNR-Richtlinie.
Die Behörden müssen daher sicherstellen, dass der Einsatz von KI sowohl automatisch als auch individuell überprüft wird und rechtmäßig und insbesondere nicht diskriminierend ist. Bei KI-Anwendungen, die selbst bei wenigen Fehlern erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person haben können, ist eine manuelle Überprüfung der Ergebnisse unerlässlich.
EUGH formuliert erste Anforderungen beim behördlichen Einsatz von KI zur öffentlichen Sicherheit weiterlesen