Auch wenn man einfach nur Produkte verkauft, kann man von Beratungspflichten gegenüber dem Käufer betroffen sein. Speziell im Bereich des Verkaufs spezialisierter Maschinen kann diese Situation eintreten – und zu undankbaren Ergebnissen führen. Speziell wenn Verkäufer tätig sind, die Maschinen wie „sauer Bier“ anpreisen und am (erkennbaren) Bedarf des Käufers vorbei verkaufen.
Im Fokus stehen im Folgenden zwei ältere Gerichtsentscheidungen zu den Beratungspflichten eines Verkäufers: das Urteil des BGH vom 23.07.1997 (VIII ZR 238/96) und der Hinweisbeschluss des LG Dortmund vom 18.01.2018 (1 S 188/17).
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